BMAS – Verpackungen und Etiketten als essenziell anerkannt
von Redaktion Etiketten-Labels,
Im Rahmen eines aktuellen Rundbriefes informierte der VskE über eine aktuelle Maßnahme des Gesetzgebers zu Covid-19 und neuen Richtlinien zur Arbeitszeitordnung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie veröffentlicht. Sie trat am 10. April 2020 in Kraft treten und gilt vorerst bis 30. Juni 2020.
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Dass die Verbändeallianz aus dem Bereich Verpackung, an der auch die Geschäftsstelle des VskE aktiv mitwirkt, in den letzten Wochen Statements zu relevanten Themen an die verschiedenen Ministerien richtete, hat augenscheinlich dazu geführt, dass der Sektor Verpackung und Etiketten inzwischen als essenzieller Bereich für die Versorgungssicherheit anerkannt wird. Entgegen dem ursprünglichen Entwurf wurde die Verordnung nämlich dahingehend geändert, dass der § 1 Abs. 2 Ziffer 1 um den Buchstaben d) ergänzt wurde.
(2) Absatz 1 gilt für Tätigkeiten
beim Herstellen, Verpacken einschließlich Abfüllen, Kommissionieren, Liefern an Unternehmer, Be- und Entladen und Einräumen von
Waren des täglichen Bedarfs,
Arzneimitteln, Medizinprodukten und weiteren apothekenüblichen Waren sowie Hilfsmitteln,
Produkten, die zur Eingrenzung, Bekämpfung und Bewältigung der COVID-19-Epidemie eingesetzt werden,
Stoffen, Materialien, Behältnissen und Verpackungsmaterialien, die zur Herstellung und zum Transport der in den Buchstaben a bis c genannten Waren, Mittel und Produkte erforderlich sind
Damit gelten die Ausnahmen zum Arbeitszeitgesetz (u.a. Ausdehnung der Arbeitszeit auf 12 Stunden/Tag, Verkürzung der Ruhezeit, Erleichterungen bei der Sonn- und Feiertagsarbeit) auch für Unternehmen, die Verpackungen und Etiketten herstellen.
Damit ist das BMAS dem Anliegen der Branche nachgekommen und hat – ähnlich wie zuvor schon das BMEL – die Verpackungsindustrie mit in den Katalog aufgenommen.