Faller setzt „Delegierte Verordnung“ zur Serialisierung um
von Redaktion Etiketten-Labels,
Produktfälschung von Arzneimitteln ist eine große Herausforderung der Pharmaindustrie, auf die die Gesetzgeber mit steigenden gesetzlichen Anforderungen reagieren. Ab Februar 2019 gilt die neue Delegierte Verordnung (EU) 161/2016, die neben Serialisierungsvorgaben einen zusätzlichen Öffnungsschutz für Medikamentenpackungen fordert. Faller, unterstützt seine Kunden aus der Pharmaindustrie bei der einwandfreien Umsetzung dieser Vorgaben. Der Pharmaspezialist hat ein White Paper erstellt, das die wichtigsten Merkmale und Anforderungen der sogenannten Fälschungsschutzrichtlinie beschreibt.
Gemäß der neuen Delegierten Verordnung (EU) 161/2016 müssen Pharmahersteller, die ihre Produkte in Europa vertreiben, künftig verschreibungspflichtige Medikamente bzw. OTC-Produkte mit einem seriellen Code als eindeutigem Identifikationsmerkmal versehen, diese Seriennummern speichern und unter höchsten Sicherheitsanforderungen an eine europaweiten Datenbank übermitteln. Bei dem von der EU vorgegebenen Sicherheitscode handelt es sich um einen 2D-Data-Matrix-Code, der die Rückverfolgbarkeit entlang der gesamten Lieferkette sicherstellt.
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Faller ist in der Lage, nahezu alle weltweit geforderten Codes zu drucken oder, wie beispielsweise beim Bollini-Etikett, das Kombinieren von Haftetikett und Faltschachtel zu ermöglichen. Mittels hochmoderner Technologien und verschiedenen Prüfungsschritten garantiert der Pharmaspezialist bei der seriellen Codierung eine 100%-Qualitätskontrolle seiner Produkte.
Zur Unterstützung von Pharmaherstellern bei der Umsetzung der Delegierten Verordnung (EU) 161/2016 hat die August Faller GmbH & Co. KG alle wesentlichen Anforderungen in einem White Paper zusammengefasst, das auf der Website des Unternehmens (www.august-faller.com/serialisation) zum Download bereitsteht.