Das aktuelle Statement

Sind Etiketten systemrelevant?

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Der Begriff der „Systemrelevanz“, der in der Finanzkrise Eingang in den allgemeinen Sprachgebrauch gefunden hat, erlebt in Zeiten der Corona-Pandemie eine Renaissance. Die Geschäftsstelle des VskE ist immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob die Unternehmen der Etikettenindustrie „systemrelevant“ sind. Von Klemens Ehrlitzer.

Klemens Ehrlitzer, Geschäftsführer VskE
Klemens Ehrlitzer, Geschäftsführer VskE

Die Bezeichnung „kritische Infrastruktur“ basiert auf dem “Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik” (BSI-Gesetz). Ziel des Gesetzes ist die Aufrechterhaltung der Sicherheit in der Informationstechnik bei “Kritischen Infrastrukturen”. Die Definition, was zu den kritischen Infrastrukturen zählt, bestimmt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung. Die entsprechende Verordnung (BSI-KritisV) ist auf der Homepage des VskE unter „Aktuelles zu Covid-19“ als Download hinterlegt (https://www.vske.de/aktuelles-zu-covid-19/).

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Etwas mehr Klarheit bringt die Leitlinie, die das BMEL (Referat Ernährungsnotfallvorsorge) nach Abstimmung mit den Bundesländern und den Ressorts Wirtschaft, Gesundheit und Verkehr als Arbeitshilfe zur Definition des Begriffs der “Kritischen Infrastruktur Ernährung” erstellt hat. Dort sind „Betriebe zur Herstellung von Verpackungen und Verpackungsmaterial für Erzeugnisse“ (…) sowie „Zulieferbetriebe und Logistikdienstleister der vorgenannten Unternehmen“ erwähnt, die insofern gleichgestellt werden.

Das BMEL hat den Ländern gegenüber angeregt, diese Liste den für die Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zuständigen Behörden in den Ländern zur Verfügung zu stellen – allerdings mit dem Hinweis, dass es sich um eine unverbindliche Empfehlung handelt. Die in der Leitlinie enthaltene Liste hat Beispielcharakter. Aus Sicht des BMEL bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die Zuordnung von Unternehmen zu einer kritischen Infrastruktur im weiteren Verlauf der COVID-19 Pandemie jenseits der Kinderbetreuung noch größere praktische Relevanz erfahren wird.

Als deutlicher Beleg für eine Systemrelevanz ist auch der Beschluss des Bundeskabinetts in seinem Corona-Paket vom 23. März 2020 zu sehen, wo es heißt: „Land- und Ernährungswirtschaft werden als systemrelevante Infrastruktur anerkannt!“ Der Lebensmittelverband, die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) sowie die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) hatte bereits früh in einem gemeinsamen Statement klargestellt: „Es ist unabdingbar, dass sämtliche Produktionsstätten der Lebensmittellieferkette ohne Einschränkung weiterhin produzieren können. Dazu gehören auch Betriebe, die Verpackungsmaterial, Etiketten und Rohwaren sowie deren Vorprodukte zuliefern.“

Weitere Informationen bietet der VskE seinen Mitgliedern mit entsprechendem Login auf der VskE-Mitgliederebene.