Initiative SafetySign zum Thema „Unvorhersehbare Störungen in der Lieferkette“

Zuliefervereinbarungen – oder wenn Ware Mangel wird

Oliver Schaeben, Gründer und Geschäftsführer der mediasecure Beratungsgesellschaft: „In erster Linie gelingt es mit der Initiative Safety Sign seit Jahren, dass unsere Druckerei-Betriebe ihre kundenseitigen Verträge und Vereinbarungen mit anderen Augen lesen.“
Oliver Schaeben, Gründer und Geschäftsführer der mediasecure Beratungsgesellschaft(Photo Credit: mediasecur)

Es gibt viele Gründe, die ganz aktuell die weltweiten Lieferketten und damit die Verfügbarkeit von Material und Maschinen, stocken lassen. Auch Druckereien geraten in die Situation, dass z.B. Papier nicht termingerecht oder in der bestellten Menge geliefert werden kann – und darüber hinaus die Preise erheblich gestiegen sind und weiter steigen. Es ist allerdings für niemanden zu spät, die Vereinbarungen mit den Lieferanten genau zu prüfen und die eigenen Einkaufsbedingungen ebenso unter die Lupe zu nehmen. Insbesondere aber in Richtung der Verträge mit den eigenen Kunden sollte das Augenmerk aus ausgeglichenen Verhältnissen liegen. Von Oliver Schaeben*

Mit „ausgeglichen“ ist an dieser Stelle gemeint, dass Druckereien auf jeden Fall Vereinbarungen, die sie mit ihren Zulieferanten haben, dahingehend prüfen müssen, ob bestimmte wichtige Konditionen auch in Richtung ihrer Kunden vertraglich weitergegeben werden. Das stabilste Instrument zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Material ist eine „Lieferverpflichtung“ die mit dem Lieferanten abgeschlossen wird. Innerhalb dieser Verpflichtung sollte auf jeden Fall auch feste und dauerhafte Preise vereinbart werden. Besteht der Lieferant auf einer Preisanpassungs-Möglichkeit, so ist hier zu berücksichtigen, dass diese „in beide Richtungen“ funktioniert.

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Steigende und sinkende Preise weitergeben

Das heißt: natürlich müssen steigende Materialpreise vom Lieferanten an die Druckerei weitergegeben werden können, gleiches gilt allerdings auch für den Fall, dass die Kosten für den Lieferanten wieder sinken. Und hier ist es eben besonders wichtig, dass zu einer solchen „Lieferverpflichtung“ mit dem Lieferanten auch gehört, dass diese in Richtung der Druckerei-Kunden weitergegeben wird, insbesondere mit Bezug auf die erforderliche Flexibilität im Zusammenhang mit den jeweils aktuellen Preisen.

Natürlich weiß noch niemand, wie sich die Wertschöpfungsketten weltweit auf Sicht der nächsten Monate und Jahre entwickeln werden. Wenn weiterhin wochenlang Frachtschiffe in den Häfen bleiben müssen, sei es wegen pandemiebedingten Lockdowns oder kriegsbedingt unsicherer Routen, dann ist das sehr klar als „höhere Gewalt / Force Majeur“ zu identifizieren.

Umstände klar regeln

Wenn diese Umstände (unter diesem Oberbegriff) in einer Druckerei nicht klar geregelt und in den Verträgen berücksichtigt ist, kann eine wichtige Karte nicht ohne weiteres gezogen werden. Nämlich die, mit der die Vertragsparteien eben für die Dauer der Störungen und im Umfang ihrer Auswirkungen von ihren jeweiligen Liefer- oder Abnahmepflichten entbunden werden. Und richtig: das gilt auch für eine Abnahmeverpflichtung der Druckerei-Kunden. Ein großer Abfüller braucht zum Beispiel deutlich weniger Etiketten, wenn die Gebinde, für die diese vorgesehen sind, aufgrund höherer Gewalt nicht in der Menge geliefert werden können, die langfristig geplant war.

Wenn eine Druckerei zum Thema „höhere Gewalt“ keine klare diesbezügliche Regelung hat, sollte sie sich auch hier zunächst einmal anschauen, wie ihre eigenen Lieferanten dies regeln. Denn dieser wichtige Aspekt muss fast zwingend mindestens in derselben Form des Zulieferanten an die Kunden der Druckerei weitergegeben werden. Sonst entsteht hier in der Lieferkette ein Delta, in dem die Druckerei bei einem Rechtsstreit immer in der schlechtesten Position ist.

Oliver Schaeben*Oliver Schaeben, Gründer und Geschäftsführer der mediasecure Beratungsgesellschaft: „In erster Linie gelingt es mit der Initiative Safety Sign seit Jahren, dass unsere Druckerei-Betriebe ihre kundenseitigen Verträge und Vereinbarungen mit anderen Augen lesen.“