Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen zweiten Förderaufruf im Rahmen der Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ gestartet. Damit öffnet sich ein weiteres Förderfenster für Investitionen zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse durch Elektrifizierung oder Wasserstoffnutzung.
2 Monate Zeit
Dieses Teilmodul im BIK-Programm wird vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) betreut. Unternehmen haben jetzt zweieinhalb Monate Zeit, ihre Vorhabensskizzen einzureichen.
Der zweite Call für die Förderung von Dekarbonisierungsprojekten (Teilmodul 2 im Modul 1) der BIK ist am 28. Februar 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Der Aufruf des Bundeswirtschaftsministeriums gilt ausschließlich für das Teilmodul 2. Darüber können Investitionsvorhaben, die Wasserstoff oder daraus gewonnene Brennstoffe nutzen oder Produktionsprozesse elektrifizieren, bezuschusst werden. Die Grundlage bildet der sogenannte „TCTF“ (Temporary Crisis and Transition Framework) als befristeter Krisen- und Übergangsrahmen, mit dem die EU-Kommission grüne Technologieförderung für eine klimaneutrale Wirtschaft beschleunigen möchte.
Skizzen für BIK-Teilmodul bis 15. Mai einreichbar
Mit dem erfolgten Aufruf hat der zweite Förderwettbewerb für das TCTF-Teilmodul begonnen. Unternehmen haben nun zweieinhalb Monate Zeit, die Skizzen für ihre Vorhaben einzureichen. Nach dem Ablauf der Frist am 15. Mai 2025 werden alle eingereichten Skizzen vom Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) begutachtet und anhand der Auswahlkriterien bewertet. Die maximale Förderhöhe beträgt 200 Millionen Euro pro Zuwendungsempfänger.
Das KEI als ein Geschäftsbereich der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) ist Projektträger für das Modul 1 „Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung“ der BIK. Angesprochen werden damit in Deutschland niedergelassene Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Adressaten sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie, wie etwa Stahl-, Chemie-, Glas-, Keramik-, Papier-, Zement- oder Kalkproduzenten. Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Bereiche beschränkt.
Adresse Mittelstand
Die „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ tritt neben das Instrument der Klimaschutzverträge und adressiert zielgenau den Mittelstand. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und einer Million Euro für große Unternehmen. Bei einem Projektvolumen von mehr als 15 Millionen Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen. Die im August 2024 in Kraft getretene Richtlinie ist ein Nachfolgeprogramm zur „Dekarbonisierung in der Industrie (DDI)“, welches das unter dem Dach der ZUG agierende KEI bereits umgesetzt hat. Insgesamt stehen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für die gesamte Programmlaufzeit bis 2030 rund 3,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
KEI veranstaltet Skizzenworkshop am 9. April
Als Hilfestellung für das Erstellen und Einreichen von BIK-Vorhabensskizzen im 2. Call bietet das Kompetenzzentrum einen Workshop an. Die digitale Infoveranstaltung findet am Mittwoch, 9. April 2025, von 10 bis 12 Uhr, statt. Weitere Informationen sowie die Anmeldemöglichkeit sind hier zu finden: TCTF-Skizzenworkshop. Unternehmen erhalten in der Veranstaltung einen Überblick zum Teilmodul 2 des Modul 1 der BIK-Förderung. Fachleute des KEI und BMWK informieren zum konkreten Zeitplan, Inhalten und erläutern die einzelnen Phasen an Fallbeispielen
2.Call auch für übrige BIK-Teilmodule geplant
Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet derzeit auch an einem zweiten Förderaufruf für die weiteren Teilmodule des BIK-Programms. Dafür sollen zunächst die Erfahrungen aus der ersten Förderrunde ausgewertet werden, um etwaiges Verbesserungspotential zu identifizieren und die Förderung in der zweiten Runde noch zielgenauer auszugestalten. Der nun für das Modul 1 Teilmodul 2 schon gestartete zweite Förderaufruf erfolgte auf beihilferechtlicher Grundlage des befristeten Krisen- und Transformationsrahmens der Europäischen Kommission (TCTF). Aus diesem geht hervor, dass Zuwendungen bis 31. Dezember 2025 bewilligt werden müssen.
Transformationschance für den Mittelstand
Mit der modular aufgebauten BIK-Förderung unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vor allem den industriellen Mittelstand bei der klimaneutralen Transformation. Gefragt sind in den jährlichen Förderwettbewerben Industrieprojekte zur Dekarbonisierung, beispielsweise durch Elektrifizierung oder Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff sowie Vorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU und CCS). Die einzelnen Förderbedingungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie und den Förderaufrufen zu den zwei Fördermodulen. Im vom KEI betreuten Modul 1 sind im Teilmodul 2 Dekarbonisierungsvorhaben mit bis zu 200 Millionen Euro förderfähig. Im Modul 2, das vom Projektträger Jülich – PtJ betreut wird, sind CCS/CCU-Vorhaben förderfähig, darunter Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.
Alle Informationen und Ansprechpersonen für interessierte Unternehmen finden Sie auf der KEI-Website im Bereich „Förderung“.
Über das KEI
Das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) fördert, berät und vernetzt Unternehmen in Deutschland zum Thema Treibhausgasminderung. Im Fokus stehen insbesondere die Branchen der Grundstoffindustrie: Stahl, Chemie, Zement, Kalk, Nichteisenmetalle, Glas, Keramik, Papier und Zellstoff, Gießereien sowie weitere energieintensive Industriesektoren. Das in Cottbus (Brandenburg) angesiedelte Kompetenzzentrum ist ein Geschäftsbereich der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Jakob Flechtner verantwortet als Leiter die fachliche Arbeit des 50-köpfigen Teams.
Das KEI-Team betreute seit Anfang 2021 das BMWK-Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“. Das bisherige Programm ist im September 2024 in der branchenübergreifenden und mittelstandsfreundlichen „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ aufgegangen. Mit der BIK werden klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben unterstützt. Das Ziel der Förderrichtlinie ist es, 40 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente bis 2045 einzusparen, um die gesetzlich verankerte Klimaneutralität Deutschlands zu erreichen.
Als Projektträger und Ansprechpartner für das Förderprogramm sowie Think Tank und Netzwerker begleitet das KEI die Entwicklung und Umsetzung von Vorhaben in der energieintensiven Industrie, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen weitgehend und dauerhaft reduzieren. Darüber hinaus betreibt das KEI die Koordinierungsstelle des Clusters Dekarbonisierung der Industrie (CDI) und die Nationale Kontaktstelle für den EU-Innovationsfonds.