EU-konforme BPA-freie Thermodirektmaterialien von UPM Raflatac
von Redaktion Etiketten-Labels,
UPM Raflatac bietet ab sofort ungestrichene und schutzgestrichene BPA-freien Thermopapiere, die bereits jetzt die gängigsten Anforderungen von Endanwendern hinsichtlich neuer Vorschriften erfüllen. Seit jeher enthält Thermopapier, das im Einzelhandel als Papier für Kassenbons und Waagenetiketten gang und gäbe ist, Bisphenol A (BPA) als Farbentwickler.
Nach den neuen Rechtsvorschriften der Europäischen Union muss das in Europa verkaufte Thermopapier ab 2. Januar 2020 BPA-frei sein. Bisphenol A (BPA) ist eine organische synthetische Verbindung, die weltweit bei der Herstellung von Polycarbonatkunststoffen und Epoxidharzen sowie als Farbentwickler bei Thermopapier zum Einsatz kommt. BPA ist auch in zahlreichen Konsumgütern wie unter anderem Sportgeräten und CDs anzutreffen. Aus Sicherheitsbedenken soll seine Verwendung jedoch eingeschränkt werden.
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Daher hat die Europäische Union die Verordnung 2016/2235 zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) erlassen. In der Praxis bedeutet dieses Gesetzesänderung, dass Thermopapier mit einer BPA-Konzentration von über 0,02 Gewichtsprozent ab dem 2. Januar 2020 untersagt ist.
Da Farbentwickler in der Regel 1–1,5 % des Papiergewichts hat, bedeutet die maximal zulässige BPA-Konzentration von 0,02 Gewichtsprozent, dass BPA nicht mehr absichtlich bei der Produktion hinzugefügt werden kann. Zulässig sind allerdings Spuren von BPA (in einer Konzentration von unter 0,02 %), die als Rückstände aus den verschiedenen Phasen der Herstellung von selbstklebenden Etiketten hervorgehen. UPM Raflatac bietet zudem bisphenol- und phenolfreie Produkte zur Erfüllung von spezifischeren Anforderungen von Endanwendern. Diese Produkte sind für die beliebtesten Kleber und eine zunehmenden Anzahl von Haftmaterialien bereits erhältlich.