Neuer ablösbarer Haftkleber von Herma

Der ablösbare Etiketten-Haftkleber 42Lpp von Herma hinterlässt keine Schleier und zeigt selbst nach Hitzeeinfluss bis 65 °C kein Anziehen (Quelle: Herma)

Herma bietet mit dem 42 Rpp einen neuen, leicht ablösbaren Haftkleber auf Mehrschichtbasis an – auch für schwierige Oberflächen.

Ablösbare Etikettenhaftkleber weisen bislang oftmals systembedingte Schwächen auf – etwa wenn es um Thermopapiere oder edle bzw. kritische Oberflächen geht. Um das zu ändern, setzt Herma auf seine Mehrschicht­technologie. Mit dem neuen ablösbaren Haftkleber 42Rpp von Herma gehört das in der Branche gefürchtete Durchschlagen des Klebers durch Thermopapier, das aufgedruckte Barcodes mit der Zeit unlesbar machen kann, der Vergangenheit an.

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Tests zeigen laut Herma, dass selbst nach fünf Monaten und bei Temperaturen bis 40 °C die Lesbarkeit des Etikettenaufdrucks unverändert gut bleibt. Das ist wichtig, da solche Etiketten häufig auf wiederverwendbaren Behältern in der Intralogistik eingesetzt werden. Aber auch Klebstoffrückstände, die beim Abziehen auf der beklebten Oberfläche zurückbleiben – das so genannte „Staining“ – stellen laut Herma kein Problem mehr dar. Auch das Anziehen des Klebers nach dem Etikettieren, also das technisch bedingte Abnehmen der Ablösbarkeit über die Zeit, konnte Herma minimieren.

Dank kleiner Mindestbeschichtungsmengen ab 1000 Quadratmeter lassen sich auch spezielle Etikettenmaterialien ablösbar gestalten. Selbst Teilgummierungen lassen sich mit dem Haftkleber realisieren. So können beispielsweise Laschenetiketten problemlos realisiert werden. Kunden sind somit höchst flexibel in der Wahl ihrer Etikettenmaterialien und können schnell praxisnah testen, ob eine spezielle Kombination aus Haftkleber und Etikettenmaterial für die gewünschte Anwendung geeignet ist. Grundsätzlich gewährleistet der 42X gute Haftung sowie Ablösbarkeit auf einer Vielzahl von Untergründen. Gleichzeitig bietet er beste Resistenz gegen Wasser, Reinigungsmittel und Öle und zeigt keinerlei Anstieg der Haftung über die Zeit – die Ablösbarkeit bleibt also auch auf Dauer unverändert gewährleistet.